Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen des VNR1. Der VNR1 nimmt keine Geschenke an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Mission des VNR1 verwendet oder ausgegeben werden können.
Es wird keine unwiderrufliche Schenkung angenommen, egal ob es sich um eine Einmalzahlung oder eine Schenkung auf Lebenszeit handelt, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
Der VNR1 wird keine Beratung über die steuerliche oder sonstige Behandlung von Schenkungen erteilen und wird die Spender ermutigen, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, um sie bei der Durchführung ihrer Spende zu unterstützen.
Der VNR1 nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren an. Sachspenden werden nach dem Ermessen des VNR1 angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für VNR1 mit sich bringen können, geprüft werden.
Der VNR1 stellt Spendern, die die steuerlichen Anforderungen erfüllen, Bestätigungen für Eigentum aus, das die Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhalten hat. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsennotierten Wertpapieren wird jedoch keiner Quittung oder anderen Form des Nachweises eines von VNR1 erhaltenen Geschenks ein Wert beigemessen.
Der VNR1 respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf Geschenke für zweckgebundene Zwecke und in Bezug auf den Wunsch, anonym zu bleiben. Bei anonymen Schenkungen wird VNR1 Informationen über den Spender nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die davon Kenntnis haben müssen.
Der VNR1 wird keinen Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an den VNR1 entschädigen, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.